Diese Vorschriften müssen Sie einhalten
Detaillierte Informationen zu Anforderungen und Ausführung von Geländern und Brüstungen finden Sie bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU):
Absturzsicherungen sind Pflicht – vermeiden Sie Haftungsansprüche
Geländer, Brüstungen und Handläufe gehören zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen eines Gebäudes und unterliegen in der Schweiz klaren gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen überall dort vorgesehen und fachgerecht ausgeführt werden, wo Absturzgefahr besteht oder eine sichere Nutzung von Treppen und Rampen gewährleistet sein muss.
Die Verantwortung dafür liegt bei der Eigentümerschaft beziehungsweise der Bauherrschaft. Grundlage bildet unter anderem die Werkeigentümerhaftung gemäss Obligationenrecht (OR). Gebäude und bauliche Anlagen müssen so erstellt und unterhalten werden, dass keine Gefährdung für Personen entsteht. Entsprechen Geländer, Brüstungen oder Handläufe nicht den geltenden Anforderungen und kommt es zu einem Unfall, können Haftungsansprüche entstehen.
Für Planung und Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Baukunde. In der Praxis orientieren sich diese insbesondere an den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sowie an den einschlägigen SIA-Normen. Diese definieren unter anderem Anforderungen an:
• Mindesthöhen von Geländern und Brüstungen
• Begrenzung von Öffnungen und Abständen (Kindersicherheit)
• Kletterhemmende Ausführung
• Stabilität und sichere Befestigung
• Handläufe bei Treppen und Rampen
Werden diese Anforderungen bereits in der Planung berücksichtigt, lassen sich Sicherheitsrisiken sowie spätere Anpassungen oder Nachrüstungen vermeiden.
meinebauteile unterstützt Sie bei der Umsetzung normgerechter Lösungen für private Bauvorhaben, Umbauten und gewerbliche Projekte. Unsere Systeme werden nach den geltenden Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik geplant und ausgeführt.

